Bausparen - zweckgebundenes, kollektives und spezielles Sparen
Unter Bausparen versteht man zweckgebundenes, kollektives und spezielles Sparen mit dem Anspruch auf zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen zum wohnungswirtschaftlichen Erwerb. Das Prinzip des kollektiven Spargedankens (Bausparen) wird schon seit 200 v. Chr., damals in China entstanden, ausgeübt. Das zu sparenden Vermögen wird von dem Bausparpartner auf ein Treuhandkonto angelegt, dessen Vermögensmasse juristisch besonders gegen Insolvenz geschützt ist. Somit erwirbt der Bausparer nachdem er seine Spareinlagen bezahlt und angelegt hat einen Rechtsanspruch auf Gewährung des Bauspardarlehens.
Der Treuhandverwalter
Der Treuhandverwalter wird auch Bausparkasse genannt. Bausparguthaben wird die Summe genannt, welche die Einzahlungen und die vermögenswirksamen Leistungen, sowie die gut geschriebenen Zinsen, Arbeitnehmersparzulagen und Wohnungsbauprämien beinhaltet. Außerdem gibt es eine Mindestbausparzeit, welche den Zeitraum bezeichnet, welcher zwischen Abschluss des Bausparvertrages und dem Zeitpunkt des frühest möglichen Zuteilungszeitraum liegt. Die Kriterien für die Zuteilung hängen davon ab, in wie weit die Ziele des Vertrages erfüllt worden sind. So spielen dort beispielsweise das Erreichen der eingezahlten und vertraglich festgelegten Summe einen hohen Faktor. In den meisten Fällen beträgt die Mindestzeit 12 bis 80 Monate. Sie kann aber natürlich auch variieren. Dieses ist meist bei Sondervereinbarungen durch höhere Bausparsummen und andere Umstände der Fall. Des weiteren gibt es beim Bausparen einen Regelsparbeitrag, durch welchen festgelegt wird, welche Summe der Bausparer regelmäßig in den Bausparvertrag einzuzahlen hat. Diese werden meist von der gewählten Bausparsumme prozentual abhängig gemacht. In den meisten Fällen wird beim Vertrag auch festgelegt, dass wenn der Fall eintritt, dass der Bausparer den Vertrag nicht erfüllt und die vereinbarte Summe nicht auf das Bausparkonto gezahlt wird, dieses Bausparkonto von der Bank gekündigt bekommen kann. Außerdem besteht dieser Vertrag aus einer Bewertungszahl und einem Bewertungsstichtag. Die Bewertungszahl wird aus den eingezahlten Sparbeträgen, den Zinsen und der Laufzeit des Vertrages eine Saldierung des Vertrages durch genommen. Dadurch werden an im Vertrag festgelegten Tagen (so genannte Bewertungsrichttage) Sonderzahlungen oder Änderungen an dem Vertrag wirksam. Für Bausparer ist es oft wichtig ein Bauspardarlehen ihrer Bank zu erhalten, damit sie die benötigte Summe schneller erreichen können. Dies wird als die Differenz zwischen der vereinbarten Bausparsumme und dem eingezahltem Geld bezeichnet. Meist werden diese im Grundbuch eingetragen um den Darlehensgeber gegen eine Insolvenz des Bausparnehmers abzusichern. Somit bekommt der Darlehensgeber Anteile an dem im Grundbuch beschriebenen Objekt, wenn dieser Fall eintritt. Dieses Darlehen ist sogar vererbbar, sodass beispielsweise beim Tod des Partners, mit welchem man das Haus gebaut hat, dieser einem das Geld zum weiter Bau des Hauses damit vererben und somit ermöglichen kann.
Die verschiedenen Formen einer Bausparkasse
Es gibt verschiedene Formen einer Bausparkasse, so kann sie im Verband der 15 Bausparkassen ( in welcher sie als Aktiengesellschaft geführt wird), welche sie überwiegend im Banken- und Versicherungsbereich wieder finden. Die zweite Gruppe besteht aus privaten Bausparkassen, welche rechtlich selbstständige Gebilde sind. Die dritte Kategorie beinhaltet Landesbausparkassen und besteht aus Trägern einer Sparkassenorganisation aus einem oder mehreren Bundesländern. Ein Bausparkredit ist ein Spezialkreditinstitut, welcher wegen des Bausparkassengesetztes eine geregelte und festgelegte Geschäftskreisbeschränkung hat, die sich grundsätzlich eigentlich nur die Wohnbaufinanzierung beschränkt.
Der Bausparvertrag
Der Vertrag des Bausparens wird über eine geregelte Summe abgeschlossen. Diese ist Bezugsgröße für die Sparbeiträge, Beiträger über die Tilgung und Mindestansparung. Somit ist geregelt, wie viel Geld regelmäßig eingezahlt wird, um garantieren zu können, dass der Bausparvertragsträger, die Finanzierung auch in seine anderen Geschäfte integrieren kann. Wenn der Bausparvertrag dem Bausparer ausgehändigt wurde, nachdem alle Faktoren, wie Projektrealisierbarkeit, die Verwirklichung der Finanzierung des Bausparvertrages durch den Bausparer und Bonität geprüft wurden, bekommt dieser die vereinbarte Bausparsumme. Sie sollten später dennoch darauf achten das Sie Ihr erspartes nicht in Schrott Immobilien investieren.
Aus welchen Komponenten besteht die Bausparsumme ?
Die Bausparsumme besteht aus seinem angesparten Guthaben und aus dem Darlehen, welches ihm das Bausparunternehmen unter den oben genannten Kriterien geliehen hat. In der Bundesrepublik Deutschland werden Wohnungsbauprämien für Sparleistungen gezahlt, sodass der Bausparer Arbeitnehmersparzulagen für seine vermögenswirksamen Leistungen enthält. Arbeitnehmersparzulagen werden für den Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber gezahlt und angelegt. Dieses muss allerdings schriftlich vom Arbeitnehmer beantragt werden.